von Dorothee Vakalis in: FaktenCheck:HELLAS, Ausgabe 4, Juli 2015

Erneut sind die Themen „NS-Verbrechen in Griechenland“, „Reparationen“ und „Entschädigungszahlungen für die Opfer von NS-Verbrechen“ aus den Medien verschwunden. Die griechische Regierung scheint sie ausgerechnet seit einem Zeitpunkt nicht mehr aufzugreifen, wo deutsche Medien sie sehr wohl aufgriffen. Gab es hier interne Absprachen? FaktenCheck:HELLAS veröffentlichte in der ersten Ausgabe (April 2015) in Ergänzung zu einem Beitrag von Karl Heinz Roth u.a. interne Dokumente des deutschen Auswärtigen Amtes, die belegen, wie deutsche Bundesregierungen jahrzehntelang systematisch tricksten, um das Thema „Reparationen“ auf Sankt Nimmerlein zu verschieben. In der dritten Ausgabe veröffentlichten wir eine Karte, die alle Orte dokumentiert, die von dem NS-Besatzungsregime in Griechenland zerstört wurden, und auf der die Orte mit den größten Massakern markiert sind. In dieser Ausgabe 4 berichtet Dorothee Vakalis auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Arbeit von Stratos Dordanas darüber, wie sich westdeutsche Kreise Anfang der 1950er ins Zeug legten, um einen deutschen Nazi-General, der in Griechenland wegen massenhaftem Mord verurteilt worden war, wieder frei zu bekommen – auf dass er als Neonazi in der Bundesrepublik agieren konnte. Die FCH-Redaktion

Der Umgang der griechischen Regierungen und Gerichte mit deutschen Kriegsverbrechern wurde im Laufe der Zeit dem Interesse einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Deutschland ebenso wie der antikommunistischen Blockbildung in Zeiten des kalten Krieges untergeordnet. Nicht mehr die Fragen von Gerechtigkeit und Recht beherrschten dieses Feld, sondern vor allem diplomatische, politische und wirtschaftliche Interessen der Regierenden beider Länder. Die Opfer dieser Verbrechen gerieten dabei immer mehr aus dem Blick. Mehr noch: Die Täter wurden in Deutschland zu Opfern der griechischen Justiz stilisiert und lebten weiter als unbescholtene Bürger.

FaktenCheck:HELLAS dokumentierte einen solchen Vorgang am Beispiel von Max Merten, dem Chef der deutschen Wehrmachtsverwaltung in Thessaloniki, zugleich einer der Organisatoren der Deportation von 48.000 Jüdinnen und Juden in die Vernichtungslager von Auschwitz und Treblinka. Merten war in Griechenland verhaftet worden; er wurde von der Bonner Regierung faktisch freigepresst.

Der Fall des 1. Kommandanten der „Festung Kreta“ General Alexander Andrae ist ein Beispiel. Andrae war Befehlshaber des Luftwaffenstabes bei der Luftlandeschlacht um Kreta. Nach der Besetzung der Insel wurde Andrae am 9. Juni 1941 zum Kommandanten der Festung Kreta ernannt. Unter seinem Kommando kam es im Zuge von Sühneaktionen gegen die Zivilbevölkerung von Kreta zu Massenexekutionen unter der dortigen Zivilbevölkerung. Er wurde im August 1942 abgelöst. Am Ende des Krieges wurde er in Deutschland von den Briten gefangen genommen und bald darauf in England angeklagt wegen Verbrechen begangenen an britischen Kriegsgefangenen. Die britische Regierung zog es jedoch vor, ihn nach Griechenland auszuliefern. Dort lagen gegen ihn vier Anklageschriften vor – u.a. wegen Hinrichtungen von 2.000 Zivilisten als Strafmaßnahmen nach der Einnahme der Insel. Andrae wurde Anfang 1947 nach Griechenland ausgeliefert. Am 3. Dezember 1947 wurde er zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

In Deutschlang gab es erheblichen Widerstand gegen die Verurteilung des Ex-Generals. Der Spiegel vermittelte den Eindruck, dass Andrae zu Unrecht im Gefängnisse sitze. In Ausgabe 9 des Jahres 1951 wird Mitleid schürend bedauert, dass keiner Geld gebe, den Widerspruch von Andrae mit 6.000 Dollar zu finanzieren; im übrigen zweifle Andrae die Rechtsgültigkeit der Notstandgesetzte und des Sondergerichtes an. Ein zwei Jahre nach der Verurteilung eingereichtes Gnadengesuch Andraes wurde vom deutschen Kanzleramt unterstützt. Starke deutsche kirchliche Kreise unterstützten das Gnadengesuch in einem Brief König Paul, datiert auf den 8. März 1950. Auch die deutsche Botschaft in Athen hatte Druck ausgeübt, wie Hagen Fleischer erforschte. Schließlich wandte sich am 15. Dezember 1951 das griechische Außenministerium an das griechische Justizministerium mit der Bitte, man möge das Verfahren beschleunigen und dabei „die großen ökonomischen Interessen unseres Landes sowie die Ausrichtung unserer Außenpolitik“ berücksichtigen. König Paul unterzeichnete Andraes Gnadengesuch. Am 17.1.1952 verließ Andrae nach 5 Jahren Gefängnis Griechenland.

Damit wurde von der griechischen Seite eine Zäsur im Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern vollzogen. Die Nachfolger Andraes als Kreta-Kommandanten, die Generäle Müller und Bräuer, waren noch zum Tode verurteilt und 1947 in Athen hingerichtet worden.

Die Rückkehr Andraes nach Westdeutschland wurde in den deutschen Medien breit kommentiert. Ehemalige Militärkollegen bereiteten Andrae einen herzlichen Empfang. Eine Zeitung meldete, Andrae sei „von einem griechischen Sondergericht wegen angeblicher Kriegsverbrechen (…) verurteilt worden“.

Andrae selbst kritisierte in einem ausführlichen Interview mit dem Weserkurier die griechische Justiz und hob dabei die „Verdienste“ seiner Nachfolger in Kreta Müller und Bräuner hervor. Er selbst stilisierte sich, unterstützt von maßgeblichen Medien, als Opfer. Wikipedia: „Er schlug nun eine politische Karriere ein und gehörte bald zu den profiliertesten Rechtsradikalen der jungen Bundesrepublik. Er engagierte sich zunächst im Deutschen Block und war 1953 Mitbegründer des Reichsblocks. Zwischen 1953 und 1955 war er als Angehöriger des Parteidirektoriums einer der drei Vorsitzenden der Deutschen Reichspartei“.

Sein Bemühen bestand vor allem darin, das Bild Griechenlands in der deutschen Öffentlichkeit zu beschmutzen.

Dorothee Vakalis mit Informationen aus dem Buch: „Kreta im aufgewühlten Jahrzehnt 1940-50“, Chania 2012 (in griechischer Sprache, bisher nicht ins Deutsche übersetzt), dort: Stratos Dordanas, Kriegsverbrechen – Die Verfahren gegen die Kommandanten der „Festung Kreta“. Seite 83-110.