Aus: FaktenCheck:HELLAS Nr. 3, Juni 2015
Im April 2015 richtete die Nichtregierungsorganisation „Zug der Erinnerung“ und die jüdische Gemeinde von Thessaloniki ein Schreiben an die Deutsche Bahn AG, zu Händen u.a. von Dr. Rüdiger Grube. In diesem heißt es u.a.: „Wir wenden uns an die Deutsche Bahn AG als historische Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn, und fordern Sie auf, den Erben der griechischen Holocaust-Opfer von Thessaloniki die Fahrtkosten für die zwischen März und August 1943 erzwungenen Deportationen nach Auschwitz und Treblinka zurückzuerstatten.“ In dem Brief wird nachvollziehbar vorgerechnet, dass die Reichsbahn damals für die Transporte in Güterwagen, meist Viehwaggons, 2 Reichspfennig je Schienenkilometer berechnete, sodass für die 1.985 km lange Strecke Thessaloniki Aufschwitz/Treblinka 39 Reichsmark für jeden Deportierten berechnet wurden. Insgesamt soll die Deutsche Reichsbahn einen Betrag von rund 2,3 Millionen Reichsmark allein aus diesen Deportationen eingenommen haben.
Das Modell, dass die Deportierten für die Transporte in den eigenen Tod bezahlen musste, hatte die Reichsbahn so gut wie überall bei den Holocaust-Transporten angewendet. (Ausführlich beschrieben bei: Raul Hilberg, Sonderzüge nach Auschwitz, Mainz 1981; und Heiner Liechtenstein, Mit der Reichsbahn in den Tod, Köln 1985). Teilweise bezahlten die Jüdischen Gemeinden, insoweit es sie noch gab, das Fahrgeld. In wenigen Fällen, wenn es auf jüdischer Seite niemanden mehr gab, von dem der Bluttransportzoll einzutreiben war, berechnete die Reichsbahn den Betrag der SS und bekam ihn von der Terrororganisation auch erstattet.
Der Brief geht ausführlich darauf ein, dass es in den vorausgegangenen Jahren gelang, eine teilweise Rückerstattung vergleichbarer Transportkosten von der französischen Staatsbahn SNCF, die im Auftrag der Deutschen Reichsbahn Judentransporte in Vernichtungslager organisierte, zu erreichen. Auch polnische Holocaust-Überlebende erhoben bereits öffentliche Anklage gegen die Deutsche Bahn AG wegen vergleichbarer Transportkosten. Dazu heißt es in dem Brief: „Infolge diplomatischer Konsultationen zwischen der deutschen und der polnischen Regierung wurde vereinbart, die Deutsche Bahn AG 5 Millionen Euro anbieten zu lassen (im Tausch gegen eine Verkehrslizenz für die Deutsche Bahn AG in Polen).“
Der Brief endet mit den Sätzen: „Wir verlangen von Ihrem Unternehmen, die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki als berechtigte Vertreterin der jüdischen Holocaust-Opfer von Thessaloniki in vollem Umfang zu kompensieren. Kopien der Bahnkarten stehen zur Verfügung.“ Unterzeichnet ist der Brief von Hans-Rüdiger Minow, Vorstandssprecher Zug der Erinnerung e.V., Bundesrepublik Deutschland, und von David Saltiel, Präsident Jüdische Gemeinde von Thessaloniki, Republik Griechenland.